AGB & Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Ticketshop und die Kirmes 2026 der Burschenschaft 1984 Cölbe e.V.
1. Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Erwerb von Tickets
4. Vertragsschluss
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Versandkosten
7. Lieferung
8. Zahlung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Anreise/Abreise
11. Zutrittsberechtigung
12. Ausschluss von Besucher:innen
13. Haftung des Veranstalters
14. Barrierefreiheit
15. Kontrollen durch den Sicherheitsdienst
16. Bild- und Tonaufzeichnungen
17. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
18. Getränke/Essen
19. Absage/Verlegung/Programmänderung
20. Sperrung/Räumung von Flächen
21. Witterungseinflüsse
22. Aushänge/Anweisungen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung gelten für Personen, die Tickets erwerben und/oder unsere Veranstaltung besuchen (künftig: Besucher:innen). Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets werden die vorliegenden AGB und die Hausordnung akzeptiert.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Veranstalter und Vertragspartner ist die Burschenschaft 1984 Cölbe e.V., Erster Vorsitzender: Mick Weide, Kasseler Straße 57, 35091 Cölbe.
2.2. Die Veranstaltung Kirmes 2026 besteht aus allen beworbenen Programmabläufen sowie den unmittelbaren zu dieser Veranstaltung getroffenen Vorkehrungen zur Anreise, dem Aufenthalt und der Abreise der Besucher.
2.3. Der Veranstaltungsort ist die Gemeindehalle Cölbe (Friedhofstraße 4, 35091 Cölbe).
2.4. Veranstaltungszeitraum ist der 30.10.2026 - 01.11.2026.
2.5. Das Veranstlatungsgelände beinhaltet einen eingezäunten Bereich im Rahmen des Veranstaltungsortes dessen Betreten eingeschränkt wird und für den der Zutritt nur mit gültigem Eintrittsticket gewährt wird.
3. Erwerb von Tickets
3.1. Tickets können in unserem Online-Ticketshop oder an der Abendkasse erworben werden.
4. Vertragsschluss
4.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
4.2. Durch Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig Bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
5. Widerrufsrecht
5.1. Wenn die Besucher:innen Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
5.2. Machen die Besucher:innen als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 5.1 Gebrauch, so haben sie die gegebenenfalls aufkommenden regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
5.3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
- Anfang der Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht
Die Besucher:innen haben das Recht, bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie dem Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einer E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür eine eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (https://events.burschenschaft-coelbe.de/) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Besucher:innen die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn die Besucher:innen diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ist die Ware eine Zugangsermöglichung zu einer unserer Veranstaltungen, so verfällt deren Funktion mit eintreffen Ihres Widerrufs automatisch.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
6. Preise und Versandkosten
6.1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
6.2. Die Versandkosten werden den Besucher:innen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.
6.3. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.
7. Lieferung
7.1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands per E-Mail.
7.2. Die Lieferzeit beträgt in der Regel maximal bis zu 15 Minuten. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Wenn die Zahlungsart PayPal gewählt wurde, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass sich die Zahlung aus Sicherheitsgründen verzögert. Daraus folgend, verzögert sich die Lieferung ebenfalls bis zur endgültigen Ausführung der Zahlung.
8. Zahlung
8.1. Die Zahlung erfolgt wahlweise in unserem Online-Ticketshop per Banküberweisung oder PayPal und an der Abendkasse der Veranstaltung per Karten- oder Barzahlung.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
10. Anreise/Abreise
10.1. Die Anreise mit dem PKW ist möglich. Es befinden sich in näherer Umgebung Parkmöglichkeiten an den Straßen. Längere Laufwege sind möglich. Private Parkplätze von Anwohnern in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung sind freizuhalten. Die Straße "Friedhofstraße" direkt vor dem Veranstaltungsgelände wird für die Dauer der Veranstaltung vollständig gesperrt und kann nicht befahren werden.
10.2. Die Anreise via Bus und Bahn ist möglich. Direkt vor dem Veranstaltungsgelände befindet sich die Bushaltestelle "Cölbe Gemeindehalle", Diese und die benachbarte Haltestelle "Am Friedhof" werden allerdings während der Veranstaltung (aufgrund der dazugehörigen Straßensperrung) nicht angefahren. Alternativ können folgende Bushaltestellen genutzt werden: "Cölbe Polizei" oder "Cölbe Bahnhof". Die Anreise per Bahn erfolgt zum Bahnhof Cölbe, von dem aus die Besucher:innen zu Fuß/Fahrrad zum Veranstaltungsort gelangen können.
10.3. Die Anreise mit dem Fahrrad erfolgt bis zum Veranstaltungsort. Fahrradständer zur sicheren Befestigung mit einem von Besucher:innen mitgebrachten Fahrradschloss sind in geringer Anzahl vorhanden und können genutzt werden. Die Fahrradständer befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Veranstaltungsgeländes.
10.4. Die Anreise zu Fuß kann direkt bis zum Eingang des Veranstaltungsgeländes erfolgen.
11. Zutrittsberechtigung
Grundsätzlich haben nur Besucher:innen Zugang zum Veranstaltungsgelände. Zur Überprüfung ist zwingend ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Besucher:innen ohne gültigen Lichtbildausweis wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet! Kindern von 0 – 15 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erlaubt. Jugendlichen ab 16 Jahren wird der Aufenthalt am Veranstaltungsort aufgrund der geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes bis 24 Uhr gestattet.
Das Eintrittsticket wird am Eingang kontrolliert und Besucher:innen bekommen zum Nachweis ein Armband. Mit diesem Armband haben Besucher:innen während den Öffnungszeiten Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Ein Verlust oder eine Zerstörung des Armbands führt zum Verlust der Zutrittsberechtigung.
12. Ausschluss von Besucher:innen
Liegen wichtige Gründe vor, insbesondere wenn Besucher:innen Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art (z.B. Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachbeschädigung, Abbrennen von Pyrotechnik) begehen oder aufgrund ihres Gesundheitlichen Zustands andere Besucher:innen gefährden (z.B. Corona oder andere infektiöse Erkrankungen), macht der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch und wird Besucher:innen von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall verlieren Eintrittstickets bzw. Armbänder ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
13. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grobfahrlässige Schäden, die durch den Veranstalter oder das Zutun des Veranstalters begangen wurden, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Für Schäden, die das Hörvermögen betreffen, haftet der Veranstalter nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Gebrauch von Gehörschutz wird aufgrund der erhöhten Lautstärke dringend empfohlen. Die Haftung für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich von Besucher:innen zuzurechnen sind, übernimmt der Veranstalter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Haftungsfragen gelten vorrangig.
14. Barrierefreiheit
Besucher:innen mit Behinderung, die über einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit Markenzeichen B verfügen, und deren benötigte Begleitperson benötigen beide ein gültiges Eintrittsticket, um Zugang zum Veranstaltungsgelände zu erhalten. Das Gelände ist in seinem kompletten Umfang barrierefrei und kann ohne Einschränkungen genutzt werden.
15. Kontrollen durch den Sicherheitsdienst
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung finden am Einlass zum Veranstaltungsgelände Personen- und Gegenstandskontrollen (z.B. Handtaschen, Rucksäcke u. ä.) durch einen Sicherheitsdienst statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher:innen den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern. Dies geschieht u.a. wenn:
a) Verbotene Gegenstände und/oder Substanzen mitgeführt werden (siehe hierzu II. Hausordnung),
b) keine Zutrittsberechtigung (Armband oder Ticket) vorgelegt werden kann,
c) Besucher:innen auffälliges Verhalten zeigen (erhöhte Aggressivität, starke Trunkenheit oder in ähnlicher Weise beeinflusst durch den Konsum von Betäubungsmitteln),
d) Besucher:innen die Kontrolle durch den Sicherheitsdienst verweigern,
e) eine sonstige Bestimmung der AGB nicht eingehalten wird.
16. Bild- und Tonaufzeichnungen
16.1. Zum Veranstaltungsgelände dürfen prinzipiell beliebige Aufnahmegeräte jeder Größe mitgebrachte werden. Sollten damit nicht-kommerzielle Aufnahmen erstellt werden, liegt es alleinig in der Sorgfalt des Aufnehmenden sich an geltendes Recht bezüglich Datenschutz und anderer relevanter Bestimmungen zu halten. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Verstöße in diesem Rahmen.
16.2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
17. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstalter kann Bild-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung anfertigen. Dies kann jeweils Besucher:innen einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, willigen Besucher:innen unwiderruflich in die unentgeltliche Anfertigung und Verwendung der entstandenen Aufnahmen ein, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten (z.B. Presse) im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Dies schließt insbesondere die digitale Verbreitung z.B. direkt über das Internet mit ein. Besucher:innen räumen dem Veranstalter oder dessen Beauftragen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur Aufnahme und weiteren Verwendung sämtlicher Aufnahmen zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken ein. Dies beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Übersendung, öffentlich zugänglich machen oder weitere Formen mit ein.
18. Getränke/Essen
Besucher:innen haben im Veranstaltungsgelände die Möglichkeit, sich an mehreren Ständen kostenpflichtig mit diversen Getränken und Speisen zu versorgen.
19. Absage/Verlegung/Programmänderungen
19.1. Die Veranstaltung kann abgesagt werden. Besucher:innen informieren sich deshalb rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltung auf unseren Kommunikationskanälen (Online-Ticketshop, Instagram, Facebook), ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
19.2. Beim Programmablauf der Veranstaltung kann es zu Änderungen kommen. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage des Künstlers um entsprechenden Ersatz, Ansprüche von Besucher:innen wegen Absage des Künstlers bestehen nicht.
19.3. Die Haftung des Veranstalters bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung, die Besucher:innen getroffen haben, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Die Regelungen für die Haftung ist Ziffer 13 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als ein Käufer eines Tickets vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung eines Künstlers stellt keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar.
19.4. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Auflage durch Autoritäten) wird der Veranstalter die Veranstaltung soweit und sobald möglich und zumutbar nachholen. In diesem Falle behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
20. Sperrung/Räumung von Flächen
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
21. Witterungseinflüsse
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher (z.B. amtliche Unwetterwarnung) die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen. In diesen Fällen gelten die Regelungen der Ziffer 19.
22. Aushänge/Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Sicherheitspersonals und vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise im Online-Ticketshop des Veranstalters, sowie den Kommunikationskanälen auf Social Media.
Hausordnung für die Veranstaltung Kirmes 2026 der Burschenschaft 1984 Cölbe e.V.
1. Geltungsbereich
2. Verbotene Gegenstände
3. Fluchtwege
4. Jugendschutz
5. Toiletten
6. Raucherbereiche
7. Vandalismus
8. Verbot des Betreten bestimmter Flächen
9. Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Berechtigungen
10. Verbot der Gefährdung andere Besucher:innen
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Hausordnung gilt für das gesamte eingezäunte und durch eingeschränkten Zutritt mit gültigem Eintrittsticket begrenzte Veranstaltungsgelände.
2. Verbotene Gegenstände
2.1. Es ist verboten folgende Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzubringen:
a) Alle Arten von mitgebrachten Getränken oder Speisen in jeglicher Form
b) Cannabis und andere illegale Drogen in jeglicher Form
c) Waffen aller Art
d) Pyrotechnische Gegenstände aller Art
e) Flaschen aller Art
f) Sperrige Gegenstände aller Art
g) Musikanlagen aller Art
h) Tiere aller Art
i) Drohnen aller Art
j) Megaphone und ähnliche Einrichtungen
2.2. Das Mitführen kann zum Ausschluss und Verweis von Besucher:innen führen. Nicht genannte Gegenstände werden vor Ort durch den Sicherheitsdienst geprüft.
3. Fluchtwege
Fluchtwege und Treppen sind jederzeit freizuhalten.
4. Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände während dem kompletten Veranstaltungszeitraums.
5. Toiletten
Es ist durch den Veranstalter auf dem Veranstaltungsgelände für ausreichend zugängliche Toiletten gesorgt. Die Nutzung Dieser ist verpflichtend.
6. Raucherbereiche
Es gibt auf dem Veranstaltungsgelände einige Raucherbereiche, dessen Nutzung verpflichtend ist. In der Gemeindehalle und im Außenbereich des Veranstaltungsgeländes ist das Rauchen untersagt.
7. Vandalismus
Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden zur Anzeige gebracht.
8. Verbot des Betretens bestimmter Flächen
Das Betreten und/oder Besteigen von Zäunen, Gebäuden, Ständen und Buden, Sanitäranlagen, Stromkästen und anderer infrastrukturellen Gegenständen ist strengstens untersagt.
9. Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände ohne Berechtigung
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden des Geländes verwiesen und wegen Leistungserschleichung nach §265a StGB und Hausfriedensbruch gem. §123 StGB angezeigt.
10. Verbot der Gefährdung anderer Besucher:innen
Jede Gefährdung anderer Besucher:innen ist strengstens verboten.